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   BayObLG, 12.06.1984 - RReg. 4 St 119/84   

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https://dejure.org/1984,14441
BayObLG, 12.06.1984 - RReg. 4 St 119/84 (https://dejure.org/1984,14441)
BayObLG, Entscheidung vom 12.06.1984 - RReg. 4 St 119/84 (https://dejure.org/1984,14441)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Juni 1984 - RReg. 4 St 119/84 (https://dejure.org/1984,14441)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellung des Verfahrens wegen Verfolgungsverjährung; Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs trotz defekten Kontrollgeräts und Manipulation dieses EG-Kontrollgerätes; Anwendbarkeit der Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung und des Straßenverkehrsgesetzes über ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 27.01.1982 - 3 ObOWi 208/81
    Auszug aus BayObLG, 12.06.1984 - RReg. 4 St 119/84
    Sie dienen aber auch dem Schutz des Straßenverkehrs vor den erheblichen Gefahren, die von übermüdeten Kraftfahrern ausgehen (vgl. hierzu BT-Drucks 7/4336; BayObLGSt 1982, 8 = MDR 1982, 603 Leitsatz).
  • BGH, 31.01.1989 - 4 StR 304/88

    EWG-Kontrollgerät - § 121 Abs. 2 GVG, eine Divergenzvorlage an den BGH ist

    Die Vorschriften der § 15 a und § 57 a StVZO gelten neben den EWG-Verordnungen nur subsidiär (OLG Düsseldorf VRS 66, 65 ff; Verk.Mitt. 1983, 30 f; OLG Zweibrücken Verk.Mitt. 1981, 90 f; BayObLG VRS 60, 397; VRS 67, 301 f; OLG Köln Verk.Mitt. 1988, 54 f; OLG Hamm VRS 57, 220 f; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 29. Aufl., § 15 a StVZO, Rdn. 17; Lütkes/Meier/Wagner, Straßenverkehr, Stand Februar 1988, Leitzahl 19 VO (EWG) Nr. 3820/85 Art. 4 Anm. 13; Ruth/Berr/Berz, Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 57 a StVZO Rdn. 3; Wann, Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr, VO (EWG) Nr. 3820/85 Art. 4 Anm. 2; Mindorf DAR 1986, 348; Amtl.
  • BayObLG, 02.03.1995 - 4St RR 30/95
    Während durch die Bestimmung des § 268 StGB das Rechtsgut der Sicherheit der Informationsgewinnung durch technische Geräte und damit das Vertrauen darauf geschützt werden soll, daß ein Gegenstand, der im Rechtsverkehr als technische Aufzeichnung präsentiert wird, auch in dieser Form ohne Manipulation entstanden ist und gerade deshalb als Ergebnis eines automatisierten Vorgangs die Vermutung inhaltlicher Richtigkeit für sich hat (vgl. BGHSt 40, 26/30), dient die Vorschrift des § 7 c Abs. 1 Nr. 1 c FPersG i.V.m. Art. 13 VO (EWG) Nr. 3821/85 in erster Linie dem Arbeitsschutz des Fahrpersonals, aber auch dem Schutz des Straßenverkehrs vor erheblichen Gefahren, die von übermüdeten Kraftfahrern ausgehen (vgl. BayObLG VRS 67, 301/302 zur Vorgängervorschrift).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.1996 - 2 Ss 189/96
    Da die EG-Sozialvorschriften nicht nur Arbeitsschutzbestimmungen für das Fahrpersonal sind, sondern auch der Verkehrssicherheit dienen, wird auch das nichtordnungsgemäße Funktionieren des Geschwindigkeitsaufschriebes von Art. 13 der VO erfaßt (vgl. BayObLG VRS 67, 301).
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